Yi GAO, Frauenvorsitzende: Sicherung der Hormonbehandlung und der Kontinuität von Folgerezepten für Kuaniang (Transfrauen) des chinesischen Volkes im Zeitalter der personenstandsrechtlichen Änderung ohne Zwangsoperation in China (Politischer Entwurf der Chinese Peaceful Revolution Party)


**Artikel 1


Ausgangslage und grundlegende Bewertung**


In bestehenden internationalen und ausländischen Praxen kommt es vor, dass Kuaniang (Transfrauen), selbst wenn sie bereits


1. durch klinische Psychologinnen und Psychologen, Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie weitere zuständige Fachärztinnen und Fachärzte fachlich abgeklärt und bestätigt wurden;



2. nach individueller Prüfung durch die Krankenversicherung die Kostenübernahme sowie die langfristige Anwendung einer entsprechenden Hormonbehandlung, etwa mit Östrogenen und Antiandrogenen, bewilligt erhalten haben;



3. ihre rechtliche Geschlechtszugehörigkeit geändert haben und ihre Ausweisdokumente, Registereinträge, Reisedokumente und sonstigen rechtlichen Identitätsmerkmale bereits eindeutig als weiblich geführt werden;




dennoch gerade im grundlegendsten und alltäglichsten Bereich der Rezeptfortschreibung mit folgenden Problemen konfrontiert werden:


Jede Verlängerung eines Rezepts wird faktisch als „neue Prüfung“ behandelt, statt als Fortsetzung einer bereits bestehenden Behandlung.


Auf E-Mails erfolgt keine rechtzeitige Antwort, Verwaltungsabläufe sind intransparent, und die betroffene Person bleibt kurz vor dem Aufbrauchen der Medikamente in einem Zustand ständiger Unsicherheit, ob ihr das Medikament dieses Mal plötzlich doch nicht mehr verschrieben wird.


Medizinische Einrichtungen deuten an oder versuchen, die reguläre Versorgung über die Krankenversicherung einzuschränken, mit dem Hinweis, die betroffene Person habe in der Vergangenheit bereits privat eine gewisse Menge an Medikamenten gekauft.


Eine laufende Behandlung wird dadurch praktisch zu etwas, das jederzeit wieder entzogen werden kann, statt zu einer kontinuierlichen, vorhersehbaren und verlässlichen Langzeitversorgung.



Die Chinese Peaceful Revolution Party ist der Auffassung, dass solche Vorgangsweisen nicht bloß Ausdruck ineffizienter Verwaltung oder mangelhafter medizinischer Organisation sind, sondern eine systematische Schädigung der körperlichen Gesundheit, der psychischen Stabilität, des Gefühls von Identitätssicherheit und der sozialen Lebens­kontinuität von Kuaniang (Transfrauen) darstellen. Für ein künftiges China nach Einführung der personenstandsrechtlichen Änderung ohne Zwangsoperation müssen solche Fehlentwicklungen ausdrücklich vermieden und zurückgewiesen werden.



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**Artikel 2


Grundsatz des bereits feststehenden medizinischen Sachverhalts**


Jede Kuaniang (Transfrau), auf die mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft,


1. sie wurde nach einheitlichen Standards psychiatrisch, psychologisch und klinisch begutachtet und ausdrücklich als geeignet für eine feminisierende Hormonbehandlung beurteilt;



2. sie wurde in das staatliche Krankenversicherungs- oder öffentliche Gesundheitssystem aufgenommen und die einschlägige Behandlung mit Östrogenen und Antiandrogenen wurde bewilligt;



3. sie hat ihre rechtliche Geschlechtszugehörigkeit geändert und die Geschlechtsangabe in ihren Ausweisen und rechtlichen Unterlagen stimmt mit ihrer weiblichen Identität überein;




ist hinsichtlich der entsprechenden feminisierenden Hormonbehandlung als Fall eines „bereits feststehenden und fortlaufenden medizinischen Sachverhalts“ zu behandeln.


Daraus folgt:


Die Verschreibung und Weiterverordnung von Östrogenen und den dazugehörigen Medikamenten ist ihrem Wesen nach die Fortsetzung einer bereits begründeten Behandlung.


Jede Rezeptverlängerung darf nicht in eine neuerliche Grundsatzprüfung der Identität oder der Behandlungslegitimität von Kuaniang (Transfrauen) umgedeutet werden.




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**Artikel 3


Grundsatz der Behandlungskontinuität und des Verbots willkürlicher Unterbrechung**


1. Das staatliche Gesundheitssystem trägt gegenüber Kuaniang (Transfrauen) eine Verpflichtung zur Sicherung der Behandlungskontinuität.




Bei einer bereits etablierten und stabil durchgeführten feminisierenden Hormonbehandlung darf ohne klare, konkrete und nachvollziehbar begründete medizinische Notwendigkeit nicht willkürlich


die Weiterverordnung verzögert,


die notwendige Dosierung reduziert,


die Medikamentenabgabe ausgesetzt oder


die Behandlung durch administrative, verfahrensbezogene oder rein einstellungsbedingte Umstände faktisch unterbrochen werden.



2. Jede Unterbrechung, erhebliche Dosisreduktion oder Verzögerung einer bereits bestehenden feminisierenden Hormonbehandlung ist nur dann zulässig, wenn gleichzeitig




eine eindeutige medizinische Indikation oder ein klar benennbares Risiko vorliegt;


eine schriftliche Begründung durch eine entsprechend qualifizierte Ärztin oder einen entsprechend qualifizierten Arzt erfolgt, unter Angabe des Grundes, der Risikoabwägung sowie des Zeitpunkts der Kontrolle und Wiederaufnahme;


die betroffene Person ausdrücklich über ihr Recht auf Information, auf Überprüfung der Entscheidung und auf Beschwerde informiert wird.



3. Wird eine laufende Behandlung bloß deshalb in einen Schwebezustand versetzt, weil „zu viele E-Mails“ eingelangt sind, „die Abläufe überlastet“ seien, „Bewilligungen Zeit brauchen“ oder „niemand zusätzliche Verantwortung übernehmen wolle“, so ist dies als Verstoß gegen den Grundsatz der Behandlungskontinuität zu werten.





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**Artikel 4


Folgerezepte dürfen nicht zu einer wiederholten Eignungs- oder Berechtigungsprüfung entarten**


1. Bei Kuaniang (Transfrauen), die ihre personenstandsrechtliche Änderung ohne Zwangsoperation bereits vollzogen haben und sich in einer stabilen Hormonbehandlung befinden, darf sich das Management von Folgerezepten ausschließlich auf folgende fachliche Fragen beziehen:




Anpassung der Dosierung,


Sicherheits- und Verlaufskontrollen,


Erkennung und Überwachung von Nebenwirkungen,


Koordination mit anderen Erkrankungen oder Medikamenten.



2. Medizinische Einrichtungen dürfen nicht mittelbar eine neuerliche „Berechtigungsprüfung“ herbeiführen, indem sie




immer wieder den Nachweis der weiblichen Identität oder der Legitimität der Behandlung verlangen;


die monatliche Rezeptfortschreibung in einen von Angst geprägten ungewissen Bewilligungsvorgang verwandeln;


durch Nichtantwort, unklare Rückmeldungen oder bewusstes Hinauszögern faktisch den psychischen Druck erzeugen, im nächsten Monat womöglich kein Östrogen mehr zu erhalten.



3. Die Chinese Peaceful Revolution Party hält ausdrücklich fest:




Die Weiterverordnung von Östrogen ist fortlaufendes Behandlungsmanagement und keine monatliche Neueröffnung der Frage, ob eine Kuaniang (Transfrau) „wirklich berechtigt“ ist.



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**Artikel 5


Stabile Medikamentenversorgung ist Teil der Identitätssicherheit von Kuaniang (Transfrauen)**


1. Für Kuaniang (Transfrauen) ist eine stabile, kontinuierliche und vorhersehbare Versorgung mit Östrogenen und den dazugehörigen Medikamenten nicht nur eine Frage körperlicher Gesundheit. Sie ist zugleich eine tragende Grundlage für




den feminisierenden körperlichen Verlauf,


die soziale Geschlechtspräsentation,


die Ordnung des Alltagslebens,


Beziehungsleben und gesellschaftliche Interaktion,


Identitätssicherheit und psychische Stabilität.



2. Intransparente Verwaltung, chaotische Abläufe bei Folgerezepten sowie unbegründete Verzögerungen oder Aussetzungen der Behandlung führen zu




der monatlich wiederkehrenden Angst, ob das Medikament rechtzeitig verfügbar sein wird;


anhaltender Ungewissheit und Misstrauen gegenüber der künftigen Versorgung;


tiefer Verunsicherung darüber, ob die eigene weibliche Identität durch das System jederzeit wieder ausgehöhlt werden kann.



Dies ist als reale institutionelle Schädigung anzusehen.


3. Die Partei stellt klar:




Eine stabile Verschreibung und Versorgung mit Östrogen ist nicht bloß eine technische Gesundheitsfrage, sondern ein Bestandteil der Identitätsanerkennung von Kuaniang (Transfrauen) im Zeitalter der personenstandsrechtlichen Änderung ohne Zwangsoperation.



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**Artikel 6


Verbot, reguläre Versorgung mit dem Hinweis auf private Notfallreserven einzuschränken**


1. Wenn Kuaniang (Transfrauen) aus Sorge vor Bewilligungsverzögerungen, Lieferengpässen oder institutioneller Unsicherheit auf legalem Weg eine gewisse Menge Östrogen privat erwerben und als Sicherheitsreserve aufbewahren, handelt es sich um ein nachvollziehbares und legitimes Verhalten zur Selbstabsicherung.



2. Weder medizinische Einrichtungen noch Krankenversicherungsträger dürfen




mit dem Hinweis, im Haushalt der betroffenen Person seien noch privat gekaufte Medikamente vorhanden, die regulär nach Zyklus zu gewährende Verschreibung verweigern oder verzögern;


private Reserven als Vorwand verwenden, um die öffentliche und kontinuierliche Versorgung zurückzufahren;


ein umgekehrtes Strafsystem schaffen, wonach eine größere Sicherheitsreserve zu einer geringeren regulären Versorgung führt.



3. Die Chinese Peaceful Revolution Party vertritt den Standpunkt:




Private Sicherheitsreserven dienen ausschließlich der Absicherung in Ausnahmefällen. Sie dürfen nicht als Ersatz für die Pflicht des Staates und des Gesundheitssystems zur kontinuierlichen Versorgung umgedeutet werden.



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**Artikel 7


Unterbrechungen bedürfen einer schriftlichen medizinischen Begründung und klarer Verantwortung**


1. Besteht tatsächlich eine eindeutige medizinische Notwendigkeit, eine Behandlung mit Östrogenen oder Antiandrogenen bei Kuaniang (Transfrauen) vorübergehend zu pausieren, zu reduzieren oder umzustellen, so hat die medizinische Einrichtung




der betroffenen Person eine schriftliche Begründung auszustellen;


den konkreten medizinischen Grund, die Risikobewertung, die verantwortliche Ärztin bzw. den verantwortlichen Arzt sowie den weiteren Behandlungsplan anzuführen;


den Zeitpunkt der nächsten Kontrolle und die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme der Behandlung klar festzulegen.



2. Erfolgt eine Aussetzung oder Verzögerung ohne schriftliche Gründe, ohne eindeutige medizinische Grundlage und nur aufgrund vager mündlicher Aussagen, so hat die betroffene Person das Recht,




sich bei der medizinischen Einrichtung zu beschweren;


sich an Krankenversicherung, Patientinnen- und Patientenvertretungen sowie zuständige Aufsichtsstellen zu wenden;


Verantwortung einzufordern und für entstandene Schäden Ersatzansprüche geltend zu machen.



3. Die Partei hält fest:




Jede Aussetzung oder Verzögerung der feminisierenden Standardbehandlung von Kuaniang (Transfrauen) ohne medizinische Grundlage, ohne schriftliche Begründung und ohne übernommene Verantwortung ist ein unzulässiger Eingriff in eine reguläre und geschützte Behandlung.



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**Artikel 8


Grundsatz der Verhinderung eines schlechten Präzedenzfalls**


1. Ein bereits stabil aufgebauter und kontinuierlich fortgeführter Behandlungsverlauf von Kuaniang (Transfrauen) darf nicht leichtfertig zerrüttet werden.




Wird auch nur einmal zugelassen, dass eine Östrogenbehandlung ohne ausreichende medizinische Grundlage willkürlich unterbrochen wird, sendet das System an alle Kuaniang (Transfrauen) ein äußerst gefährliches Signal:


> „Wenn man es heute bei ihr so machen kann, kann man es morgen auch bei dir so machen.“




2. Ein solcher schlechter Präzedenzfall zerstört das Vertrauen von Kuaniang (Transfrauen) in das System insgesamt. Sie können dann nicht mehr darauf vertrauen, dass




die rechtliche Änderung des Geschlechts tatsächlich Stabilität bedeutet;


eine bereits anerkannte Behandlung tatsächlich fortgeführt und abgesichert wird;


der Staat ihre feminisierende Behandlung nicht beim nächsten Mal unter einem neuen Vorwand wieder entzieht.



3. Daher fordert die Partei, in der institutionellen Gestaltung ausdrücklich festzuschreiben:




Eine Behandlung von Kuaniang (Transfrauen), die bereits fachlich, versicherungsrechtlich und rechtlich anerkannt ist, darf ohne eindeutige medizinische Notwendigkeit weder relativiert noch unterbrochen noch in einen Schwebezustand versetzt werden.



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**Artikel 9


Optimierung des Rezeptpfades nach Einführung der personenstandsrechtlichen Änderung ohne Zwangsoperation**


1. Nach Einführung der personenstandsrechtlichen Änderung ohne Zwangsoperation muss der Staat gleichzeitig einen klaren, stabilen und vorhersehbaren Rezeptpfad für feminisierende Hormonbehandlungen von Kuaniang (Transfrauen) schaffen, insbesondere:




Anfangsphase: engmaschigere Verlaufskontrollen und kürzere Verschreibungsintervalle;


Stabilisierungsphase: Möglichkeit langfristiger Verschreibungen für drei bis sechs Monate sowie elektronischer Rezepte;


Ausnahmesituationen: ein klar definierter Ablauf aus medizinischer Begründung, Anpassung, Kontrolle und Wiederaufnahme.



2. Kuaniang (Transfrauen), die ihre rechtliche Geschlechtszugehörigkeit bereits geändert haben und sich in einer stabilen Hormonbehandlung befinden, dürfen nicht länger in einer institutionellen Spaltung leben müssen, in der sie rechtlich bereits als Frauen anerkannt sind, ihre Östrogenversorgung aber jederzeit wieder entzogen werden kann.



3. Eine echte Reform der personenstandsrechtlichen Änderung ohne Zwangsoperation darf sich nicht in einer bloßen Änderung des Geschlechtseintrags in Dokumenten erschöpfen. Sie muss sich zugleich niederschlagen in




einer stabilen weiblichen sozialen Existenz im Alltag;


einer kontinuierlich gesicherten Östrogenversorgung im medizinischen System;


einer insgesamt verlässlichen und glaubwürdigen institutionellen Zusage.




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Yi GAO, Vorsitzende für Kuaniang (Transfrauen)

Chinese Peaceful Revolution Party

11.03.2026

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